- Startberechtigt sind Läuferinnen und Läufer des Jahrgangs 2008 oder älter.
- Vorlage einer unterschriebenen Haftungsausschlusserklärung, bei Minderjährigen durch einen Erziehungsberechtigten (Startnummernausgabe).
- Kein Anspruch auf Startgelderstattung bei Nichtantritt.
- Die Startnummer ist zu jeder Zeit sichtbar im Brust- Bauchbereich zu tragen.
- Laufen mit Stöcken ist erlaubt
- Disqualifiziert wird: wer sich nicht an die Straßenverkehrsordnung hält (Beispiel: das bewusste Gefährden anderer Verkehrsteilnehmer führt zur sofortigen Disqualifikation; kleinerere Verstöße werden mit einer Zeitstrafe von 5 Minuten geahndet. Disqualifiziert wird, wer die Laufstrecke abkürzt, Müll in die Natur entsorgt, verbal grob ausfallend wird, körperliche Gewalt anwendet, zu langsam läuft. (>9 min/km), Cutoff-Zeit in Tanzmühle: 90 min
- Teilnahme an der Einweisung zum Lauf (kurz vor dem Start).
- Während der Veranstaltung und des Rahmenprogramms wird Bild- und Filmmaterial erstellt. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass das Bild- und Filmmaterial zu Informations-, Werbe- und Marketingzwecken uneingeschränkt genutzt werden darf. Die Teilnehmenden haben keinen Anspruch auf Vergütung durch die Bild- oder Filmaufnahmen.
- Den Anweisungen der Organisatoren ist Folge zu leisten.
- Der Läufer erkennt es an, wenn sich, aufgrund von organisatorischen Gegebenheiten, die Bedingungen des Laufes spontan ändern. Dies können z.B. sein: Änderungen der Laufstrecken usw.
- Nur wer an der Siegerehrung teilnimmt, hat Anspruch auf die möglichen Gewinne, Auszeichnungen und Tombolapreise.